Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Art. 7 der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen

Willkommen in meiner Kanzlei!

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, Menschen als Vertrauensperson zur Seite zu stehen und Sie bei Ihren rechtlichen  Anliegen zu unterstützen, damit jeder zu seinem Recht im Dschungel der Paragraphen findet.

Zur Person

Mag. Thomas Loos

geboren 1978

 

Beruflicher Werdegang:

1996 – 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg
2002 – 2003 Rechtspraktikum am Bezirks- und Landesgericht Salzburg
2003 – 2007 Rechtsanwaltsanwärter bei der Raits Bleiziffer Rechtsanwälte GmbH (ehem. Raits Ebner Rechtsanwälte GmbH) in Salzburg
2006 Rechtsanwaltsprüfung am Oberlandesgericht Linz
2007 – 2009 Rechtsanwalt bei der Raits-Bleiziffer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg
2009 – 2010 Sabbatjahr, Reise in den Nahen Osten (Iran), Zentralasien (ehem. Republiken der UdSSR) und den indischen Subkontinent (Pakistan, Indien)
2000 – 2011 Mitarbeiter (ab 2002 als Vorstandsmitglied) bei Helping Hands Salzburg, Verein für fremdenrechtliche Beratung, Integration und antirassistische Projekte, Kaigasse 28, 5020 Salzburg
2010 – heute Rechtsanwalt in Steyr

 

Zusatzqualifikation:

Richteramtsprüfung

 

Fremdsprachen:

Englisch, Französisch, Russisch

 

Publikationen:

Mitautor in Brauner u.A., Scheidungsrecht, Loseblattausgabe, WEKA-Verlag
Loos
, Anwendbarkeit des AVG auf Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden in Visaangelegenheiten - zugleich eine Replik auf Gruber in FABL 3/2013-I, 17, FABL 1/2016-I, 23
Loos/Zlatojevic/Czech, Österreichisches und Europäisches Fremdenrecht, Österreichisches Institut für Menschenrechte, 2008
Loos/Zlatojevic, Familienangehörige von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizern im FPG und NAG – verfassungswidrige Inländerdiskriminierung?, migraLex 3/2006

Tätigkeitsbereiche

Zivilrecht und Vertragsrecht, Schadenersatz:

Mit dem Zivilrecht kommen wir alle im Alltag in Kontakt. Vom Abschluss von Verträgen über das Eigentum an Sachen bis zum Ersatz entstandener Schäden ist alles im Zivilrecht geregelt.

 

  • Schadenersatz
  • Verkehrsunfälle
  • Gewährleistung und Garantie
  • Konsumentenschutz
  • Kreditvertragsrecht
  • Liegenschaften
  • Vertragserrichtung
  • Versicherungsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Mietrecht

Mietrecht

Das österreichische Mietrecht hat sich leider zu einer außerordentlich komplizierten Materie entwickelt. Ich unterstütze Mieter und Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Probleme entstehen oft auch durch schlechte Verträge oder falsch verwendete Vertragsmuster. Ein professionell errichteter Mietvertrag schützt vor späteren Streitigkeiten.

Kaufverträge / Treuhandschaften / Grundbuch

Der Kauf eines Grundstückes, eines Hauses oder eine Wohnung wird üblicherweise über einen Treuhänder abgewickelt. Als Treuhänder übernehme ich für Sie die Vertragserrichtung, die Abwicklung mit der finanzierenden Bank und die Durchführung des Kaufes im Grundbuch.

Unternehmensrecht / Gesellschaftsrecht

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit und bei der Führung des Unternehmens sind einige rechtliche Regelungen zu beachten. Meine Kanzlei unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in ihren rechtlichen Belangen

 

  • Beratung bei der Unternehmensgründung
  • Erteilung der Gewerbeberechtigung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Betriebsübergaben

Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht ist besonders sensibel, selten werden die Emotionen der Betroffenen so stark berührt. Familiäre Beziehungen sind oft komplex, das Gesetz versucht dem durch ebenso komplexe Regelungen Rechnung zu tragen. Eherecht, Unterhaltsrecht und Kinderrechte sind Bestandteil dieser Materie. Vor allem in den letzten Jahren wurden verstärkt neue Regelungen geschaffen, die neben den klassischen Rechten und Pflichten einerseits die individuellen Wünsche stärker berücksichtigen (z.B.: Eheverträge), und andererseits verstärkten Schutz bieten (z.B. vor Gewalt in der Familie). Gänzlich neu ist die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen (Homo-Ehe), deren Rechte und Pflichten im Wesentlichen identisch sind mit denen in der Ehe.

 

  • Eheverträge (z.B. Vorabvereinbarungen für den Fall der Scheidung)
  • Ehescheidung
  • Ehescheidung ausländischer Ehepartner
  • Unterhalt
  • Kinderrechte
  • Gewaltschutz

Fremdenrecht und Asyl / Visa / Ausländerbeschäftigung

Das Fremdenrecht wurde in den letzten Jahren ständig erweitert und hat sich zu einer komplizierten, leider oft schwer durchschaubaren, Materie entwickelt. Mir ist es ein Anliegen nicht nur Österreichern, sondern auch Fremden einen bestmöglichen Zugang zum Recht zu ermöglichen. Gerade im Fremdenrecht ist mir auch die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsorganisationen (NGOs) wichtig. Ich war selbst jahrelang als Rechtsberater im Fremdenrecht tätig und weiß, dass nur so eine umfassende Betreuung der Betroffenen möglich ist.

 

  • Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot Karte, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung)
  • Familienzusammenführung (Ehegatten, Kinder und Eltern)
  • Neuzuwanderung
  • Unbefristeter Aufenthalt (Daueraufenthalt-EU)
  • Aufenthaltsrecht bei Ehescheidung
  • Bleiberecht zum Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
  • Aufenthalt aus humanitären Gründen und von Gewaltopfern
  • Verwandtenbesuche in Österreich (Visa)
  • Aufenthaltsbeendigung (Rückkehrentscheidung, Ausweisung, Aufenthaltsverbot)
  • Freizügigkeitsrechte der EU, des EWR und der Schweiz
  • Asyl und subsidiärer Schutz
  • Ausländerbeschäftigung
  • Beschwerden an die Verwaltungsgerichte
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof

Inkasso / Forderungsbetreibungen

Der beste Weg eine Forderung einzutreiben ist der direkte Weg zum Rechtsanwalt, denn nur ein Anwalt bietet eine konsequente Durchsetzung der Forderung von der ersten Mahnung bis zur Exekution aus einer Hand.

Strafrecht / Opferschutz

Im Strafrecht haben Anwälte vor allem zwei Aufgaben. Die Unterstützung und Vertretung von Beschuldigten und Angeklagten sowie die Unterstützung und Vertretung von Opfern. Beschuldigte sollten so früh wie möglich, am besten schon im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Einvernahme durch Staatsanwalt oder Polizei, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sind in der Praxis von enormer Bedeutung!

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht und Obersten Gerichtshof
  • Haftbeschwerden gegen Verhängung der Untersuchungshaft
  • Geltendmachung von Ansprüchen (v.a. Schadenersatz) von Opfern im Strafprozess
  • Verbrechensopferentschädigung

Verwaltungsstrafrecht / Verkehrsstrafsachen

Für kleinere Verstöße gegen die Rechtsordnung sieht das österreichische Recht nicht gleich schwere gerichtliche Verurteilungen vor, sondern Verwaltungsstrafen. Die bekanntesten und häufigsten Verwaltungsstrafen sind solche wegen Verstößen im Straßenverkehr. Damit niemand zu Unrecht bestraft wird, sieht auch das Verwaltungsstrafrecht ein Verfahren vor, in dem die Schuldfrage geklärt wird. Wie im Gerichtsstrafrecht gilt im Verwaltungsstrafrecht, dass sich ein Beschuldigter, der sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, möglichst frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Falls Sie eine Anonymverfügung oder eine Organstrafverfügung (vulgo „Strafzettel“) erhalten und Sie der Ansicht sind zu Unrecht bestraft worden zu sein, sind Sie nicht verpflichtet zu zahlen! Wenn Sie die Zahlung verweigern treten diese außer Kraft, es erfolgt eine Anzeige an die Behörde und ein Verfahren, in dem die Schuldfrage geklärt wird. Das Verfahren endet dann mit Einstellung (=Freispruch) oder einem Schuldspruch (, wobei die Strafen im Falle eines Schuldspruches meist höher sind als bei einer Anonym- oder Organstrafverfügung). Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten.

 

  • Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren
  • Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
  • Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof

Andere Gebiete

Es ist nicht möglich alle Tätigkeitsgebiete im Einzelnen und im Detail aufzuzählen. Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen können Sie mich immer kontaktieren! Sollte sich bei der Erstberatung herausstellen, dass Ihr Anliegen nicht zu meinem Tätigkeitsbereich gehört, werde ich Sie wenn möglich an die zuständigen Stellen verweisen oder Ihnen erklären, wo und wie Sie Hilfe für Ihr Anliegen finden können.

« »

Zivilrecht und Vertragsrecht, Schadenersatz:

Mit dem Zivilrecht kommen wir alle im Alltag in Kontakt. Vom Abschluss von Verträgen über das Eigentum an Sachen bis zum Ersatz entstandener Schäden ist alles im Zivilrecht geregelt.

 

  • Schadenersatz
  • Verkehrsunfälle
  • Gewährleistung und Garantie
  • Konsumentenschutz
  • Kreditvertragsrecht
  • Liegenschaften
  • Vertragserrichtung
  • Versicherungsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Mietrecht


Mietrecht

Das österreichische Mietrecht hat sich leider zu einer außerordentlich komplizierten Materie entwickelt. Ich unterstütze Mieter und Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Probleme entstehen oft auch durch schlechte Verträge oder falsch verwendete Vertragsmuster. Ein professionell errichteter Mietvertrag schützt vor späteren Streitigkeiten.



Kaufverträge / Treuhandschaften / Grundbuch

Der Kauf eines Grundstückes, eines Hauses oder eine Wohnung wird üblicherweise über einen Treuhänder abgewickelt. Als Treuhänder übernehme ich für Sie die Vertragserrichtung, die Abwicklung mit der finanzierenden Bank und die Durchführung des Kaufes im Grundbuch.



Unternehmensrecht / Gesellschaftsrecht

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit und bei der Führung des Unternehmens sind einige rechtliche Regelungen zu beachten. Meine Kanzlei unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in ihren rechtlichen Belangen

 

  • Beratung bei der Unternehmensgründung
  • Erteilung der Gewerbeberechtigung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Betriebsübergaben


Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht ist besonders sensibel, selten werden die Emotionen der Betroffenen so stark berührt. Familiäre Beziehungen sind oft komplex, das Gesetz versucht dem durch ebenso komplexe Regelungen Rechnung zu tragen. Eherecht, Unterhaltsrecht und Kinderrechte sind Bestandteil dieser Materie. Vor allem in den letzten Jahren wurden verstärkt neue Regelungen geschaffen, die neben den klassischen Rechten und Pflichten einerseits die individuellen Wünsche stärker berücksichtigen (z.B.: Eheverträge), und andererseits verstärkten Schutz bieten (z.B. vor Gewalt in der Familie). Gänzlich neu ist die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen (Homo-Ehe), deren Rechte und Pflichten im Wesentlichen identisch sind mit denen in der Ehe.

 

  • Eheverträge (z.B. Vorabvereinbarungen für den Fall der Scheidung)
  • Ehescheidung
  • Ehescheidung ausländischer Ehepartner
  • Unterhalt
  • Kinderrechte
  • Gewaltschutz


Fremdenrecht und Asyl / Visa / Ausländerbeschäftigung

Das Fremdenrecht wurde in den letzten Jahren ständig erweitert und hat sich zu einer komplizierten, leider oft schwer durchschaubaren, Materie entwickelt. Mir ist es ein Anliegen nicht nur Österreichern, sondern auch Fremden einen bestmöglichen Zugang zum Recht zu ermöglichen. Gerade im Fremdenrecht ist mir auch die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsorganisationen (NGOs) wichtig. Ich war selbst jahrelang als Rechtsberater im Fremdenrecht tätig und weiß, dass nur so eine umfassende Betreuung der Betroffenen möglich ist.

 

  • Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot Karte, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung)
  • Familienzusammenführung (Ehegatten, Kinder und Eltern)
  • Neuzuwanderung
  • Unbefristeter Aufenthalt (Daueraufenthalt-EU)
  • Aufenthaltsrecht bei Ehescheidung
  • Bleiberecht zum Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
  • Aufenthalt aus humanitären Gründen und von Gewaltopfern
  • Verwandtenbesuche in Österreich (Visa)
  • Aufenthaltsbeendigung (Rückkehrentscheidung, Ausweisung, Aufenthaltsverbot)
  • Freizügigkeitsrechte der EU, des EWR und der Schweiz
  • Asyl und subsidiärer Schutz
  • Ausländerbeschäftigung
  • Beschwerden an die Verwaltungsgerichte
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof


Inkasso / Forderungsbetreibungen

Der beste Weg eine Forderung einzutreiben ist der direkte Weg zum Rechtsanwalt, denn nur ein Anwalt bietet eine konsequente Durchsetzung der Forderung von der ersten Mahnung bis zur Exekution aus einer Hand.



Strafrecht / Opferschutz

Im Strafrecht haben Anwälte vor allem zwei Aufgaben. Die Unterstützung und Vertretung von Beschuldigten und Angeklagten sowie die Unterstützung und Vertretung von Opfern. Beschuldigte sollten so früh wie möglich, am besten schon im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Einvernahme durch Staatsanwalt oder Polizei, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sind in der Praxis von enormer Bedeutung!

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht und Obersten Gerichtshof
  • Haftbeschwerden gegen Verhängung der Untersuchungshaft
  • Geltendmachung von Ansprüchen (v.a. Schadenersatz) von Opfern im Strafprozess
  • Verbrechensopferentschädigung


Verwaltungsstrafrecht / Verkehrsstrafsachen

Für kleinere Verstöße gegen die Rechtsordnung sieht das österreichische Recht nicht gleich schwere gerichtliche Verurteilungen vor, sondern Verwaltungsstrafen. Die bekanntesten und häufigsten Verwaltungsstrafen sind solche wegen Verstößen im Straßenverkehr. Damit niemand zu Unrecht bestraft wird, sieht auch das Verwaltungsstrafrecht ein Verfahren vor, in dem die Schuldfrage geklärt wird. Wie im Gerichtsstrafrecht gilt im Verwaltungsstrafrecht, dass sich ein Beschuldigter, der sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, möglichst frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Falls Sie eine Anonymverfügung oder eine Organstrafverfügung (vulgo „Strafzettel“) erhalten und Sie der Ansicht sind zu Unrecht bestraft worden zu sein, sind Sie nicht verpflichtet zu zahlen! Wenn Sie die Zahlung verweigern treten diese außer Kraft, es erfolgt eine Anzeige an die Behörde und ein Verfahren, in dem die Schuldfrage geklärt wird. Das Verfahren endet dann mit Einstellung (=Freispruch) oder einem Schuldspruch (, wobei die Strafen im Falle eines Schuldspruches meist höher sind als bei einer Anonym- oder Organstrafverfügung). Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten.

 

  • Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren
  • Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
  • Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof


Andere Gebiete

Es ist nicht möglich alle Tätigkeitsgebiete im Einzelnen und im Detail aufzuzählen. Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen können Sie mich immer kontaktieren! Sollte sich bei der Erstberatung herausstellen, dass Ihr Anliegen nicht zu meinem Tätigkeitsbereich gehört, werde ich Sie wenn möglich an die zuständigen Stellen verweisen oder Ihnen erklären, wo und wie Sie Hilfe für Ihr Anliegen finden können.

Ihr Besuch in meiner Kanzlei

Um die Arbeit der Rechtsanwälte ranken sich viele Mythen, Vorurteile oder Ängste. Hier folgen daher einige allgemeine Informationen über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und meine Kanzlei.

1. In welchen Angelegenheiten können Sie sich an mich wenden?

Die Aufgabe der Rechtsanwälte besteht vor allem darin, Menschen in rechtlichen Fragen zu beraten und falls notwendig zu vertreten. Der Rechtsanwalt vertritt Sie beispielsweise im Zivilprozess vor Gericht gegen eine andere Person, verteidigt Sie in Strafsachen oder vertritt Sie in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde. Nicht immer geht es ums Streiten, oft auch um die Streitvermeidung. Die Errichtung von Verträgen hilft künftige Streitereien zu verhindern, ein ausgehandelter Vergleich beendigt einen Streit zwischen zwei Personen einvernehmlich. Durch die Errichtung eines Testaments oder Patientenverfügung helfe ich Ihnen Ihren Willen auch in schweren Situationen zu verwirklichen. Als Vertragserrichter und Treuhänder wickle ich für Sie Kaufverträge über Liegenschaften und Wohnungen ab.

Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Diese Rechte und Pflichten sind gesetzlich geschützt wie bei keinem anderen Berufsstand.

 

2. Welche Kosten sind zu erwarten?

Ich lege deshalb Wert auf Kostentransparenz. Soweit es möglich ist informiere ich Sie daher vorab über die zu erwartenden Kosten, wobei anzumerken ist, dass die Höhe der Kosten nicht immer vorhersagbar ist. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

 

3. Die Erstberatung?

Im Erstberatungsgespräch nehme ich mir Zeit mit Ihnen in Ruhe Ihre Angelegenheiten zu besprechen und Sie rechtlich zu informieren. Wenn Ihre Angelegenheit über die Erstberatung hinaus verfolgt wird, bespreche ich mit Ihnen die weitere Vorgangsweise und Strategie sowie die damit verbundenen Kosten.

 

4. Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Das ist natürlich fallabhängig, aber nehmen Sie bitte bereits beim ersten Besuch in meiner Kanzlei möglichst alle Unterlagen mit, die relevant sein könnten.

 

5. Wann sollten Sie mich kontaktieren?

Die Antwort lautet: rechtzeitig! Wir Rechtsanwälte machen immer wieder die Erfahrung, dass uns unsere Mandanten zu spät aufsuchen. Dies führt oft zu hohen Folgekosten oder schlimmstenfalls dazu, dass nichts mehr zu machen ist. Daher nochmal: Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich!

Das Honorar

Für meine Tätigkeiten (Beratung, Vertretung, Urkundenerrichtung) nehme ich ein Honorar, die Abrechnungsmodalitäten vereinbare ich mit Ihnen im Vorhinein. Damit es keine Überraschungen gibt, informiere ich grundsätzlich vorher über die Höhe des Honorars und der Kosten, wobei es aber nicht immer möglich ist, Honorar und Kosten vorab genau abzuschätzen. Allgemeine Informationen zum Honorarrecht der österreichischen Rechtsanwälte finden Sie auch hier auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Kontakt & Lageplan

Rechtsanwalt Mag. Thomas Loos

Leopold-Werndl-Straße 9
4400 Steyr | Oberösterreich

Tel.: 07252/43211
Fax: 07252/43211-14
E-Mail: office@braunsberger-lechner.at

Schicken Sie uns Ihre Nachricht:



Impressum

und Offenlegung gemäß MedienG und § 5 ECG:
Die Tätigkeit unterliegt den einschlägigen österreichischen Standesregeln, wie der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO) und den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs (RL-BA 2015), abrufbar unter www.oerak.at und www.ris.bka.gv.at

Medieninhaber

Mag. Thomas Loos
Leopold-Werndl-Straße 9 | 4400 Steyr | Austria

 

Tel.:
 07252/43211
FAX:  07252/43211-14
E-Mail:  office@braunsberger-lechner.at


ADVM
R 408545
UID-Nr.: ATU 66070100

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt, erworben in Österreich

Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde:
Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer Gruberstraße 21, 4020 Linz

Webdesign & Fotos

IPC Webdesign
Kirchenplatz 1  |  4540 Bad Hall
WEB: www.ipc.at

Urheberrecht

Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung von Mag. Thomas Loos darf der Inhalt dieser Seite in keiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen davon ist - vorausgesetzt es wird keine Änderung am Inhalt der Website vorgenommen - die Verwendung des Inhalts zu rein persönlichen und nicht- kommerziellen Zwecken. Diese Erlaubnis endet, wenn gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wird.